Das OLG Köln hat mit Urteil vom 03.02.2016 (AZ 6 U 39/15) infolge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV, Pressemitteilung vom 02.03.2016) entschieden, dass Amazon für "Prime"-Abos über eine Premium-Mitgliedschaft inklusive kostenlosem Videostreaming mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift "Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig" verwenden darf. Das Abo ging im Anschluss an den Probemonat, sofern keine Kündigung
Die Klage eines polnischen Anwalts vor dem EGMR auf Löschung eines rufschädigenden Eintrags in einem Bewertungsportal blieb erfolglos. Das Gericht entschied (Urt. v. 24.11.2015 – Beschwerde Kucharczyk/Polen 72966/13), dass negative Bewertungen zulässig seien, solange sie keine Beleidigungen, Herabwürdigungen oder Drohungen enthielten. Der Anwalt sei ein unverzichtbares Element des Justizsystems. Beurteilungen seiner beruflichen Fähigkeiten stünden im Interesse der Öffentlichkeit. Er müsse
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt zur Zeit in einem Fall, bei dem sich die Täter der Betrugsmasche "Fake president" bedient haben. Dabei hacken sich die Täter in ein Firmennetz, spähen den Mailverkehr aus und fälschen den Mail-Account eines Vorgesetzten. Von dort werden Mails an Mitarbeiter oder Geschäftspartner gesendet, die dann zu dringlichen Geldüberweisungen aufgefordert werden. Im Fall der betroffenen saarlänschen Firma
Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat in einem Urteil vom 29.1.2016 (1 K 1122/14) entschieden, dass ein Apotheker vier Überwachungskameras in seinem Verkaufsraum (Offizin-Bereich) abbauen muss. Eine Einwilligung der Kunden läge nicht vor. Die Überwachung sei auch nicht durch § 6b Abs. 1 BDSG gedeckt, da sie nicht der Wahrnehmung berechtigter Interessen diene und zur Wahrnehmung des Hausrechts nicht erforderlich sei. Zuvor
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt zur Zeit in einem Fall, bei dem sich die Täter der Betrugsmasche "Fake president" bedient haben. Dabei hacken sich die Täter in ein Firmennetz, spähen den Mailverkehr aus und fälschen den Mail-Account eines Vorgesetzten. Von dort werden Mails an Mitarbeiter oder Geschäftspartner gesendet, die dann zu dringlichen Geldüberweisungen aufgefordert werden. Im Fall der betroffenen saarlänschen Firma
Bookbytes ist ein Tech-Blog der Buchbranche. Es bietet spezifisches Fachwissen für Branchenmitglieder, enthält aber auch Analysen und Kritiken über die digitale Welt und deren Innovationen. In recthlicher Hinsicht sind vor allem die Kategorien "Verkaufen" und "Netzwelt" von Interesse. Dort finden sich unter anderem auch Beiträge zu rechtlich relevanten Themen und Urteilen. So wird beispielsweise in einem Beitrag vom 22.2.2106 über
Das LG Berlin hatte zu entscheiden, ob Google das Recht zur Wiedergabe von snippets und Vorschaubildern zu Suchergebnissen, die auf Internetseiten von Verlagen hinweisen, ein Entgelt zu entrichten hat. Nach Auffassung des LG besteht ein solcher kartellrechtlicher Anspruch nicht. Zwar handele es sich um einen Markt im kartellrechtlichen Sinne und bei Google um ein marktbeherrschendes Unternehmen, jedoch liege keine diskriminierende
Das FBI hat das Unternehmen Apple dazu aufgefordert, ihm bei der Entschlüsselung eines iPhones zu helfen, dass einer der inzwischen nicht mehr Lebenden Attentäter von San Bernadino bei sich trug. Apple hat sich dazu entschieden, dem FBI keine Hilfe zu leisten. Der Konzern argumentiert damit, er sehe sich dazu gezwungen, eine Hintertür einzurichten. Eine solche ermögliche einen potentiellen Zugriff auf
Der saarbrücker Informatiker Derek Dreyer vom May-Planck-Institut für Sorwaresysteme erhält den EU-Forschungspreis "Consolidator Grant" für seinen Kampf gegen Sicherheitslücken im Netz. Das Übermitteln von Daten beim Surfen im Internet wird durch Sicherheitslücken in Browsern gefährlich. Dreyer möchte solche Lücken aufdecken und ausschließen. Es soll vor allem die Programmiersprache "Rust" überprüft werden, die Sicherheitslücken bereits während des Entwickelns von Software verhindern
Seit Anfang Januar gibt es ein eigenständiges Landesamt für IT-Dienstleistungen im Saarland. Es übernimmt die bisherigen Aufgaben der Zentralen Datenverarbeitungsstelle des Saarlandes (ZDV-Saar) und soll mehr Flexibilität und Schlagkraft bringen. Zudem soll die gesamte dezentrale IT der nachgelagerten Behörden innerhalb von vier Jahren integriert werden. Meldung auf egovernment-computing.de