Am Mittwoch, den 11. Mai, wird Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem, LL.M. (Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D.) im Rahmen des Informations- und Medienrechtliche Kolloquium Saarbrücken (IMK Saarbrücken) zum Thema "Das globalisierte Internet als rechtsschutzfreier Raum?" sprechen. Der Vortrag findet um 18.00 c.t. in Gebäude B4 1, HS 0.23 statt. Weitere Informationen: http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/klement/kolloquium.html
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern – Urheberrecht bildungs- und wissenschaftsfreundlich gestalten" haben Abgeordnete und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dem 27.04.2016 einen Antrag zu einer Beschlussfassung des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 18/8245; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808245.pdf) eingebracht. Hierin wird einleitend darauf abgestellt, dass Wissenschaft und Forschung immens von den digitalen Möglichkeiten profitieren können, da Wissen wächst, wenn es geteilt wird.
Der Generalanwalt des EuGH vertritt die Meinung, dass das reine Setzen von Hyperlinks zu einer Webseite auf der Fotos urheberrechtswidrig veröffentlicht wurden an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-04/cp160037de.pdf Volltext des Schlussantrages: http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-160/15
Am 22.04 (vergangenen Freitag) legte der Bundesrat eine Initiative zur rechtlichen Einordnung von u.a. Messengerdiensten vor. Der Bundesrat spricht sich darin dafür aus, Messengerdienste, standortbezogene Dienste, Machine-to-Machine-Kommunikation und Angebote von Internetplattformanbietern unter das Telekommunikationsgesetz zu stellen. Somit würden auch für diese Dienste Fernmeldegeheimnis, spezielle Vorschriften zum Datenschutz, zur Marktregulierung etc. gelten (Absatz 3). Des Weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung

Ein fünfköpfiges Studenten-Team der Universität des Saarlandes sichert sich eine Auszeichnung beim weltweit renommierten „Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot“-Wettbewerb. Bei dem mehrmonatigen Wettbewerb erhalten nur die besten fünf Prozent eine solche Ehrung. Quelle: http://www.uni-saarland.de/nc/campus/fakultaeten/fakultaeten/rewi/aktuelles/nachricht/nr/14457.html

Das Team saarsec, zusammengesetzt aus Studenten und Mitarbeitern des CISPA, hat den 2. Platz beim RuCTF 2016 im russischem Ekaterinburg belegt. Bei einem CTF (Capture the Flag) handelt es sich um einen Wettbewerb in praktischer IT-Sicherheit. In der Variante Attack-Defense, welche auf dem RuCTF 2016 gespielt wurde, treten verschiedene Teams gegeneinander an. Ziel ist es, die Systeme der anderen Teams

Nachdem die Bundesregierung die Ermächtung für eine Strafverfolgung nach § 103 StGB gegen Jan Böhmermann wegen eines „Schmähgedichts“ über den türkischen Premier Erdogan erteilt hat, haben wir die Statements einiger Juristen zusammen gestellt: Interview mit Tobias Gostomzyk (Professor für Medienrecht an der TU Dortmund) in der Welt Christian Solmecke in einem Podcast zum Thema „Strafanzeige gegen Jan Böhmermann wegen des

Am 01. Januar 2018 ist es soweit, die EU-Datenschutz-Grundverordung wird in Kraft treten. Wichtige Neuerungen und was datenschutzrechtlich Verantwortliche beachten sollten, erklärt Rechtsanwalt Tim Eller auf anwalt.de: Link: http://www.anwalt.de/rechtstipps/was-gilt-es-bei-der-neuen-eu-datenschutz-grundverordnung-zu-beachten-sanktionen-vermeiden_081108.html Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung liefert die Webseite datenschutzbeauftragter.info. Dort findet man unter anderem eine Übersicht auf der dargestellt wird, was sich für Privatpersonen ändert.

In Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit von Google-Adword-Anzeigen (z.B. Urteil v. 23.03.2010) hat der Oberste Gerichtshof Spaniens durch Urteil vom 26.02.2016 entschieden, dass bei der Buchung fremder Markennamen als Keywords dann keine Verletzung von Markenrechten vorliegt, wenn in der Werbeanzeige darauf hingewiesen wird, dass die beworbenen Markenprodukte über eine andere Website als die des Markeninhabers angeboten werden

Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. gilt als Urgestein der Rechtsinformatik. Nach der Gründung im Jahr 1991 hatte lange Zeit Prof. Dr. Herberger das Amt des ersten Vorsitzenden inne, bis im September 2014 Prof. Dr. Ory den Vorsitz übernahm. Der EDV-Gerichtstag hat sich mit seinen fast 400 Mitgliedern dem Ziel verschrieben die EDV-Instrumente für die juristische Arbeit auf das jeweils beste Niveau