Getty Images oder wie eine Abmahnung zum Bummerang wird

Die Internet-Bildagentur Getty Images hat die Fotografin Carol M.
Highsmith wegen der Verletzung von Urheberrechten abgemahnt und von ihr
die Zahlung von 120 US-Dollar gefordert. Dieser recht alltägliche
Vorgang wird dadurch erst interessant, dass die Fotografin für die
Nutzung eines von ihr selbst gefertigten Fotos zur Kasse gebeten werden
sollte. Doch nicht nur das lässt aufhorchen, sondern auch der Umstand,
dass Carol M. Highsmith das betreffende Foto der Library of Congress
geschenkt und damit das Bild in die Public Domain gegeben hatte,
verleihen der Angelegenheit besondere Brisanz.

Nach Recherchen der Fotografin nutzt Getty Images nicht nur über 18.000
Bilder, die sie angefertigt hat, es wird durch die Agentur auch
behauptet, Getty verfüge über exklusive Nutzungsrechte an diesen
Fotografien, die der Library of Congress geschenkt wurden. Die
Fotografin hat die Bildagentur vor dem US District Court für den
südlichen New Yorker District verklagt (Klageschrift abrufbar unter:
https://www.documentcloud.org/documents/2999596-Gov-Uscourts-Nysd-460787-1-0.html)
und verlangt von Getty und mit dieser verbundenen Unternehmen und
Personen wegen der Verletzung von Urheberrechten durch das Behaupten der
Inhaberschaft exklusiver Nutzungsrechte eine Entschädigung in
Millionenhöhe.

Getty glaubt an ein Missverständnis und hat entsprechend Stellung
genommen (Stellungnahme abrufbar unter:
http://press.gettyimages.com/statement-regarding-highsmith-claim/).
Pikant ist, dass in dieser Stellungnahme behauptet wird, Image libraries
seien berechtigt, Nutzungsgebühren für die Nutzung von Bildern in der
Public Domain zu verlangen.

Auch nach deutschen Recht dürfte die Rechtswidrigkeit des Handelns von
Getty Images nicht in Abrede zu stellen sein. Interessant wird vor allem
die Frage, ob zu Unrecht abgemahnte Nutzer solcher Bilder in der Public
Domain an Getty gezahlte Nutzungsentgelte zurückverlangen können.