Bereits in den vergangenen Wochen hatte das Internetprojekt über die Bestrebungen der Bundesregierung berichtet im Rahmen des sog. Anti-Terror-Paket II eine Ausweispflicht bei der Aktivierung von SIM-Karten einzuführen. Die Neuregelung, die als heftig umstritten gilt, ist nun im Bundesgesetzblatt verkündet und bereits zum Großteil in Kraft getreten. Die Mobilfunkanbieter haben nun bis zum 1. Juli 2017 Zeit die neuen Regelungen umzusetzen, sofern das Gesetz nicht doch noch gekippt wird.
Bundesgesetzblatt: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s1818.pdf
Vorangegange Meldung beim JIPS: http://www.jura.uni-saarland.de/prepaidkarten-und-anonymitaet/