
Mit Urteil vom 8. April 2016 – 5 U 156/14 hat das Kammergericht Berlin (KG) WhatsApp dazu verurteilt seine Nutzungsbedingungen auch auf deutsch bereit zu stellen. Bisher waren diese nur auf Englisch verfügbar. Das KG hat für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 € festgesetzt. Das KG hat eine Revision nicht zugelassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ).