Sowohl in der Redaktion des Internetprojekts, als auch in den Medien, war bisher unklar wie die Bundesregierung die Abschaffung der Störerhaftung umsetzen wird. Inzwischen hat die Koalition mit einem verbesserten Entwurf nachgelegt, der die offenen Fragen klären soll. Der geänderte Gesetzesentwurf schützt den WLAN-Anbieter jedoch nur vor Schadensersatzansprüchen nicht jedoch vor Unterlassungsansprüchen, so dass die Rechtsunsicherheit bei Unterlassung bestehen bleibt. Zu dieser Problematik erklärte Thomas Jarzombek, Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für die digitale Agenda, bei heise.de, dass aus seiner Sicht schon mit dem Urteil des BGH im Fall „goldesel.to“ Unterlassungsansprüche wegen der hohen Anforderungen weitgehend ausgeschlossen seien. Diese Erklärung ist jedoch rechtlich nicht verbindlich.
- Link zu den offiziellen Dokumenten des Deutschen Bundestages für seine heutige Sitzung. Es geht um den Tagesordnungspunkt 7:
https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-173/277264 - Hintergrundartikel in der Zeit: http://www.zeit.de/digital/internet/2016-05/wlan-hotspots-stoererhaftung-abmahnungen-unterlassung