Änderung des Polizeigesetzes zum Einsatz von Bodycams

Am 18.05.2016 verabschiedete der Landtag eine Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes (Gesetzentwurf abrufbar unter https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs15_1734.pdf). Eingereicht wurde kurz zuvor noch ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (abrufbar unter: https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Ab15_1821.pdf) und der Fraktion „Die Linke“ (abrufbar unter https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Ab15_1824.pdf). Diese sahen u.a. vor, einen Einsatz der Überwachungstechnik in Räumen, in denen Träger von Berufsgeheimnissen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ihrer Tätigkeit nachgehen, zu untersagen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Linken-Abgeordneten und bei Enthaltung der Grünen angenommen.