Neues Dezernat „Cybercrime“ bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Seit Beginn des neuen Jahres verfügt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken über ein Sonderdezernat für „Cybercrime“. Mit der neuen Einrichtung in der drei Dezernenten arbeiten, will das saarländische Justizministerium der Kriminialität im Netz begegnen. Das Dezernat soll in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsinformatik und dem CISPA speziell geschult werden. Quelle und weitere Informationen: http://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/Cybercrime_Staatsanwaltschaft_Polizei100.html

Terminhinweis: IMK am 25.01.2017

Am 25.01.2017 findet an der Universität des Saarlandes erneut ein Vortrag im Rahmen des „Informations- und Medienrechtlichen Kolloquiums“ statt. Dieses Mal referiert Frau Prof. Dr. Silvia Grundemann, aus der Abteilung Medien und Internet des Europarates, zum Thema „Der Schutz der Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter: Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure“. Die Veranstaltung findet im Gebäude B4.1, Hörsaal 0.07 statt. Alle

Rückblick auf den 33C3

Unter dem Motto „works for me“ fand vom 27. bis zum 30 Dezember 2016 der jährliche Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC) in Hamburg statt. Neben zahlreichen Vorträgen zu technischen Themen wie etwa der Pegasus oder DROWN-Attacke, standen auch Fake-News, Netzpolitik und staatliche Überwachung auf der Agenda des Kongresses. Komplettiert wurde das Programm durch Vorträge zur Raumfahrt und mehrere allgemeinpolitische

EuGH: Enge Grenzen für Vorratsdatenspeicherung

Nachdem der EuGH im Jahr 2014 die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt hatte, wurde er in einer Rechtssache in Schweden vom dortigen Oberverwaltungsgericht in Stockholm sowie in einer Rechtssache aus dem Vereinigten Königreich vom „Court of Appeal“ gefragt, „ob nationale Regelungen, die den Betreibern eine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Daten auferlegen und den zuständigen nationalen

„Legaltech“ – Die Zukunft der Rechtsberatung

Wer ein juristisches Problem hat „googelt“ – und benötigt heute nur wenige Mausklicks um eine rechtliche Einschätzung zu erhalten. Möglich gemacht wird dies von sogenannten „Legaltechs“, jungen Unternehmen mit software-basierten Angeboten zu juristischen Themen, wie beispielsweise Anwalt.de, einem Online-Marktplatz für Rechtsdienstleistungen oder Geblitzt.de, einem Legaltech-Unternehmen, welches binnen kurzer Zeit eine kostenlose Einschätzung gibt, ob sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Januar 2017: rechtsbelehrung.com

Die „Rechtsbelehrung“ ist ein Jurapodcast, in dem monatlich aktuelle Rechtsfragen der Netzwelt besprochen werden Hinter dem Podcast stehen der Radiojournalist Marcus Richter und der Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke. Beide haben zuvor zusammen viele Radiointerviews geführt und fanden es zu schade immer nach 5 Minuten aufhören zu müssen. Daraus ist die Idee der „Rechtsbelehrung“ entstanden, eines Podcasts in dem die interessanten

Schmitt wird neuer Uni-Präsident

„Nach einer monatelangen Hängepartie ist heute an der Universität des Saarlandes die endgültige Entscheidung über den neuen Präsidenten gefallen. Am Vormittag hat der Universitätsrat für den Mikrobiologen Manfred Schmitt als Uni-Präsident gestimmt. Gestern hatte sich bereits der Senat einstimmig für den 57-Jährigen ausgesprochen. Schmitt tritt damit die Nachfolge von Volker Linneweber an, der Ende Februar nach zwei Amtsperioden in Ruhestand

Neues zum E-Government

Das Bundeskabinett hat am 14.12. die Weichen für einen Durchbruch zu einem modernen E-Government gestellt. Innerhalb von 5 Jahren sollen möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten werden, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen sie künftig direkt, einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können. Die lange Suche im Netz nach der richtigen Stelle soll entfallen. Über

LG Hamburg: Link-Haftung bestätigt

In einem Urteil bestätigt das LG Hamburg die Link-Haftung kommerzieller Website-Betreiber. Wer mit Gewinnerzielungsabsicht eine Website betreibe und auf urheberrechtsverletzende Inhalte verlinke, mache diese einem breiteren Publikum bekannt und hafte somit ebenfalls, da er die Verletzung erneut veröffentliche. Abmahnungen seien deshalb rechtmäßig. Mit diesem Urteil folgt das LG dem EuGH-Urteil vom September 2016. Kritiker sehen darin eine Stärkung der Abmahnindustrie

VG Wort und KMK verhandeln neu

Auf Grund des landesweiten Boykotts der Hochschulen, dem von KMK und VG Wort vorgelegten Rahmenvertrag beizutreten, muss in letzter Minute neu verhandelt werden. Der Rahmenvertrag sieht eine Einzelvergütung von digital, seitens der Hochschulen, zur Verfügung gestellten urheberrechtlich geschützten Inhalten vor. Um die Abrechnung entsprechend umzusetzen, sollen die Inhalte aufgezeichnet und gemeldet werden. Dabei muss Werk, Seitenzahl und Anzahl der diese