VG Wort und KMK verhandeln neu

Auf Grund des landesweiten Boykotts der Hochschulen, dem von KMK und VG Wort vorgelegten Rahmenvertrag beizutreten, muss in letzter Minute neu verhandelt werden.

Der Rahmenvertrag sieht eine Einzelvergütung von digital, seitens der Hochschulen, zur Verfügung gestellten urheberrechtlich geschützten Inhalten vor. Um die Abrechnung entsprechend umzusetzen, sollen die Inhalte aufgezeichnet und gemeldet werden. Dabei muss Werk, Seitenzahl und Anzahl der diese nutzenden Studenten angegeben werden. Das Vergütungsmodell sieht dann 0,8 Cent pro Seite und Student vor.

Die Universitäten und Fachhochschulen sehen in dem Vertrag ein bürokratisches Monster und fürchten neben den Vergütungskosten auch hohe Verwaltungskosten.

Bisher wurde von den Universitäten ein Pauschalbetrag gezahlt, um alle Ansprüche der VG abzudecken. Dieses Abrechnungsmodell wurde jedoch 2013 vom BGH kritisiert und als unvereinbar mit § 52a UrhG gesehen.

Inzwischen haben sich die KMK und die HRK mit der VG Wort auf eine Übergangslösung bis 30. September 2017 verständig. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das bisherige System fort.

Quelle: http://m.spiegel.de/lebenundlernen/uni/a-1125179.html

Boykottierter Vertrag: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/2016-10-05_Rahmenvertrag_zur_Verguetung_von_Anspruechen_nach___52a_UrhG.pdf

Urteil BGH 2013: https://openjur.de/u/641887.html

Zur Einigung mit der VG Wort: https://www.uni-due.de/ub/urheberrecht/