Neues zum E-Government

Das Bundeskabinett hat am 14.12. die Weichen für einen Durchbruch zu einem modernen E-Government gestellt. Innerhalb von 5 Jahren sollen möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten werden, Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen sie künftig direkt, einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können. Die lange Suche im Netz nach der richtigen Stelle soll entfallen. Über jedes Verwaltungsportal – egal ob auf kommunaler, Landes-, oder Bundes-Ebene – soll es vollständigen Zugang zu allen online angebotenen Verwaltungsleistungen geben.

Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen); das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.

Das ebenfalls im Kabinett verabschiedete Begleitgesetz (Onlinezugangsverbesserungsgesetz – OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen) alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen 5 Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen.

Außerdem soll die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises leichter anwendbar und attraktiver werden. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises beschlossen.

Quellen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/12/buergerportal.htmlhttps://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-09-identitaetsnachweis-im-netz.html