Deutsche Datenschutz-Aufsichtsbehörden äußern scharfe Kritik an dem Entwurf des Bundesinnenministeriums. Es geht um die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Der Regierung wird vorgeworfen nicht nur die Verordnung als solche umsetzen zu wollen, sondern an vielen Stellen so anzupassen, dass gegenüber der Grundverordnung die Situation für Bürger und Arbeitnehmer verschlechter.
„Der 3. Gesetzentwurf enthält geringfügige Verbesserungen, leider auch drastische Verschlechterungen, beispielsweise bei den Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Er verkennt nach wie vor die Voraussetzungen und Anforderungen der Öffnungsklauseln. Dies führt insbesondere zu einer exzessiven und unzulässigen Einschränkung der Betroffenenrechte.
Problematisch ist zudem, dass öffentliche Stellen hinsichtlich der Durchsetzung (Vollstreckung) nach wie vor gegenüber Unternehmen privilegiert werden und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gegenüber Berufsgeheimnisträgern drastisch beschnitten werden. Die Umsetzung der JI-Richtlinie in innerstaatliches Recht ist in weiten Teilen missglückt. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden und die Betroffenenrechte werden in einem Ausmaß eingeschränkt, das nicht mit der JI-Richtlinie vereinbar ist. Zudem wird die Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten nur unzureichend berücksichtigt.“ – Stellungnahme
Quellen:
https://www.datenschutz-mv.de/presse/2017/sn-bdsg-e.pdf
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Harte-Kritik-an-Entwurf-fuer-neues-Bundesdatenschutzgesetz-3613351.html
Link zum Entwurf: https://www.datenschutzbeauftragter-online.de/wp-content/uploads/2017/01/DSAnpUG-EU-Entwurf-Kabinett.pdf