Das höchste kanadische Gericht hat in einem Rechtsstreit zwischen zwei Elektronikherstellern Google dazu angewiesen die Webseiten und Werbung der unterlegenen Partei weltweit aus den Suchergebnissen zu löschen. Die einstweilige Verfügung ist in mehreren Aspekten kurios. Erstens erweitert das höchste kanadische Gericht den Geltungsbereich seines Richterspruchs auf die gesamte Welt. Zweitens verpflichtet es ein drittes, unbeteiligtes Unternehmen mit der Ausführung einer
