Biometrische Grenzkontrollen in der EU

Der Innenausschuss des EU-Parlaments befürwortete einen
Verordnungsentwurf, der die Grundlage für eine biometrische
Grenzkontrolle darstellt. Angehörige von Drittstaaten müssen sich
demnach bald mit vier Fingerabdrücken und dem Gesicht Identifizieren,
wenn sie in die EU einreisen wollen. Die Speicherfrist werde zunächst 2
Jahre betragen, je nach dem wie lange sich der Bürger in der EU aufhält,
bis zu 4 Jahre. Das neue System soll intelligent erkennen können wie
lange sich der Bürger in der EU aufhält und ob er seine
Aufenthaltsgenehmigung überschreitet. Das alte Stempelsystem soll
vollständig abgelöst werden.

Nicht nur die Grenzkontrolle solle damit verbessert werde, auch
Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten und Europol werden Zugriff
haben.

Datenschützer kritisieren den Entwurf, so auch Jan Philipp Albrecht
einer der Initiatoren der neuen Datenschutzgrundverordnung. Das
„Smart-Borders“-System kriminalisiere unschuldige Bürger, sei
unverhältnismäßig, wirkungslos und mit Kosten von einer Milliarde Euro
auch viel zu teuer.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Borders-Gruenes-Licht-fuer-biometrische-Grenzkontrollen-im-EU-Parlament-3770932.html

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Smart-Borders-EU-Kommission-beschliesst-elektronische-Grenzueberwachung-1813531.html

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-162_de.htm