Am 17.10.2017 hat der Bundesgerichtshof die Entscheidungsgründe zum Urteil vom 30.3.2017, Az. I ZR 19/16 veröffentlicht. Die Klägerin ist Tonträgerherstellerin und Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an den Musiktiteln des Albums „Loud“ der Künstlerin Rihanna. Am 2. Januar 2011 wurde dieses Album in einer Tauschbörse über den Internetanschluss der Beklagten zum Herunterladen angeboten. Die Klägerin nimmt die Beklagten – soweit für das Revisionsverfahren
