Die derzeitige Praxis der Wirtschaftsauskunftei Schufa steht im Blick der hessischen Datenschutzbehörde. Gemäß Artikel 15 DSGVO haben verantwortliche Stellen dem Auskunftssuchenden eine Bestätigung zu erteilen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten und müssen im Falle der Verarbeitung sogar Auskunft erteilen. Dem einzelnen Bürger steht damit ein umfassendes Auskunftsrecht zu. Beim Profiling und Scoring ist sogar über die dahinterstehende Logik aufzuklären.
