Das Urteil des EuGH zur Verantwortlichkeit von Facebook und Fanpage-Betreibern hat unmittelbare Auswirkungen auf die Seitenbetreiber.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt nicht mehr alleine bei Facebook, sondern die Betreiber sind selbst mitverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes gegenüber den Nutzenden ihrer Fanpage.