
Das LG München I hat mit Urteil vom 01. März (AZ 12 O 730/17) festgestellt, dass Amazons sog. „Dash Buttons“ nicht mit deutschem Recht vereinbar seien. Problematisch seien dabei die Tatsache, dass der Kunde vor Abschluss des Kaufvertrages nicht über den endgültigen Kaufpreis informiert werde und dass Amazon sich vorbehalte, den Preis ggf. einseitig zu ändern oder auch im Falle