
Das OLG Köln hat eine Klage der Wetter Online GmbH abgewiesen, soweit sie Wettbewerbsrecht betraf. Das Unternehmen hatte die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträger des Deutschen Wetterdienstes (DWD) verklagt, da der DWD in seiner WetterWarn-App neben amtlichen Unwetterwarnungen auch weitere Wetterinformationen zur Verfügung stellte. Die Wetter Online GmbH argumentierte, die aus Steuergeldern finanzierte kostenlose WetterWarn-App würde die privaten Konkurrenzanbieter benachteiligen, sofern