Die Datenschutzgrundverordnung stellt bekanntermaßen sehr hohe Anforderungen an das Datenschutzniveau. Für einige Dienstleister und Anbieter scheinen die aus der Verordnung resultierenden Folgen und Pflichten solch hohe Kosten auszulösen, dass sie sich vom europäischen Markt zurückziehen. Wie heise.de berichtet, trifft dies besonders auf kleine Publisher von Games und Anbieter von Hilfstools zu. So stellen sowohl unroll.me (Newsletter-Verwaltung), als auch der Spiele-Entwickler
Der EU-Rat wagt nach einem Bericht von heise.de einen neuen Anlauf zur Ermöglichung einer Vorratsdatenspeicherung. Im Oktober vergangenen Jahres war wohl noch geplant, den Ermittlungsbehörden via Neuregelung der E-Privacy-VO Zugang zu den gewünschten Informationen zu verschaffen. Dies geht aus einem von Corporate Europe Observatory über eine Informationsfreiheitsabfrage erlangten Dokument hervor. Angriffspunkt der Behörden wären dann die bei Providern kurzzeitig gespeicherten
Die Datenschutzbestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) wurden bislang nicht an die DSGVO angepasst. Es stellt sich somit die Frage nach deren Anwendbarkeit ab dem 25.5.2018. Im Grundsatz hat die DSGVO Anwendungsvorrang; eine Einschränkung ergibt sich ggf. aber aus Art. 95 DSGVO. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) stellt nun in einem Positionspapier ihre Auffassung zu der
Kurz, bevor die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gültigkeit erlangt, hat der Rat der Europäischen Union „offensichtliche Fehler“ in der DSGVO (alle Sprachfassungen) korrigiert. Allerdings wird von Kritikern angemerkt, es seien durchaus nicht alle Änderungen tatsächlich nur sprachliche Korrekturen oder Berichtigungen offensichtlicher inhaltlicher Fehler. So wird beispielsweise in der deutschen Sprachfassung in Artikel 25 Abs. 2 Satz 1 das Wort „grundsätzlich“ entfernt –
Im aktuellen CHE-Ranking hat die Informatik der Universität des Saarlandes sehr gut abgeschnitten. Das Ranking bezieht zahlreiche Kriterien mit ein, weshalb keine einzelne beste Hochschule oder Fakultät benannt werden kann. In allen vier Kriterien der Standard-Ansicht des Rankings gehört die Saarbrücker Informatik jedoch zur Spitzengruppe, insbesondere beim Studierenden-Urteil zur allgemeinen Studiensituation. Ähnlich gut haben die RWTH Aaachen, das Karlsruher Institut
Der BGH hat entschieden, dass das Angebot eines Werbeblockers – konkret: AdBlock Plus – nicht gegen das UWG verstößt. Demnach stellt das Angebot weder eine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG noch eine aggressive geschäftliche Handlung gemäß § 4a UWG dar. Pressemitteilung des BGH: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=82856&pos=1&anz=79 Der Volltext des Urteils wird hier veröffentlicht, sobald er verfügbar ist.
In dem jahrelangen Urheberrechtsstreit der Tierrechtsorganisation Peta im Namen des Affen „Naruto“ gegen den Fotografen John David Slater wurde nun abschließend entschieden. Dabei ging es um das Urheberrecht an den Selfies, die der Affe mit der Kamera des Fotografen von sich schoss. Zunächst hielt das zuständige US-Berufungsgericht fest, dass Tiere ohne ausdrückliche gesetzliche Genehmigung nicht auf Rechte aus einem Gesetz

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur leistet mit seinem Programm „mFUND“ einen Beitrag zur Startkapitalgenerierung für Mobilität 4.0. Hierbei werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte „rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0“ unterstützt. Eigene digitale Ideen können per Schnellcheck hinsichtlich einer möglichen Förderung überprüft werden. Neben der Förderung stehen Veranstaltungen, so auch BMVI DATA-RUN, und die mCLOUD sowie weitere

Mit Urteil vom 27.02.2018, Az. VI ZR 489/16, hat der BGH entschieden, dass Betreiber einer Internet-Suchmaschine nicht verpflichtet sind, vor der Anzeige eines Suchergebnisses zu überprüfen, ob es persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte enthält. Nur, wenn es einen konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gibt und ein Suchmaschinenbetreiber davon Kenntnis erlangt, treffen ihn

In Saarbrücken kann an drei Hotspots kostenloses WLAN genutzt werden: Am St. Johanner Markt, an der Bushaltestelle „Rathaus“ und an der Saarbahnhaltestelle „Johanneskirche“. Der Zugang kann sowohl ungesichert als auch über einen WPA2-Schlüssel erfolgen. Dabei sind die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Dieses seit Februar 2017 existierende Angebot der Landeshauptstadt Saarbrücken und der Saarbahn wird rege genutzt. Über das Nutzerverhalten ließ sich