
Das VG Gelsenkirchen hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 23.10.2018 entschieden, dass die Polizei keine Demonstranten fotografieren darf, um diese Bilder anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise in sozialen Medien, zu nutzen. Begründet wurde das Urteil damit, dass bei friedlichen Demonstrationen nicht der Eindruck staatlicher Überwachung entstehen solle, fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken, sodass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art.