
Mit dem neuen Jahr 2019 ist auch das neue VerpackG in Kraft getreten, dass die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) von 1998 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes ist es, bestimmte anfallende Abfallmengen einerseits zu reduzieren oder teilweise ganz zu vermeiden und andererseits, größere Mengen bisher anfallenden Abfalls zu recyclen (§ 1 Abs. 1 VerpackG). Dies soll erreicht werden, indem Hersteller von systembeteiligungspflichtigen