
Der Kläger, ein Mitarbeiter in der Sicherheitskontrolle am Flughafen, wurde von dem Beklagten, einem Reiseblogger, im Rahmen eines Video-Tagebuches gefilmt. In der lediglich zweisekündigen Sequenz, in der der Kläger zu sehen ist, wird er bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Raum gezeigt. Er hatte daraufhin auf Unterlassung der Verbreitung einerseits und Schadensersatz andererseits geklagt. Das LG Essen hat