Neuer Masterstudiengang „Informationstechnologie und Recht“ an der Universität des Saarlandes

Ab dem Wintersemester 2019 gibt es den neuen Masterstudiengang „Informationstechnologie und Recht“ an der Universität des Saarlandes, der mit dem Titel „Master of Laws, LL.M.“ abschließt. Er ist als Vollstudium angelegt, kann aber auch in Teilzeit studiert und zeitlich gestreckt werden. Dabei richtet er sich an Absolventen aller Fachrichtungen, vor allem aber an Juristen und Informatiker. Der einjährige Studiengang beinhaltet unter anderem Rechtsfragen zu künstlicher Intelligenz, Digitalisierung, Automatisierung und vernetzter Industrie. Im Alltag hält künstliche Intelligenz mehr und mehr Einzug, in der Fabrik der Zukunft arbeiten autonome Maschinen weltweit vernetzt, Algorithmen bewerten Verbraucher und ihr Verhalten. Die Teilnehmer dieses Studiengangs sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zu diesen Technologien begreifen, schaffen und umsetzen lernen.
Mindest-Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist ein abgeschlossenes vierjähriges Bachelor-Studium (240 Creditpoints). Bei einem einjährigen Vollzeitstudium beträgt die Studiengebühr im Studienjahr 2019/20 2.950€, ab dem Wintersemester 2020/21 3.750€. Bei einem Teilzeitstudium werden ab dem dritten Semester 600€ pro Semester erhoben.

Quelle: https://www.uni-saarland.de/nc/universitaet/aktuell/artikel/nr/21093.html