Ermessen gehört zu den Grundpfeilern des deutschen Verwaltungsrechts: Der Gesetzgeber überlässt der Behörde bewusst einen Entscheidungsspielraum, den Gerichte nur eingeschränkt überprüfen. Genau dort will Bayern jetzt ansetzen. Im Entwurf für das 5. Modernisierungsgesetz, den das Kabinett bereits beschlossen hat, sollen Art. 35 und Art. 10 BayVwVfG so geändert werden, dass Verwaltungsakte künftig vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden können –
