aut einer Bitkom Studie aus dem Jahr 2024 nutzt aktuell bereits jedes fünfte Unternehmen (20 Prozent) Künstliche Intelligenz (KI) Gemäß Erwägungsgrund 28 KI-VO stehen insbesondere manipulative, ausbeuterische und soziale Kontrollpraktiken im Widerspruch zu den Werten der Union, weshalb solche besonders schädlichen und missbräuchlichen Verwendungsmöglichkeiten von KI verboten sein sollen. Art. 5 KI-VO verbietet deshalb ausdrücklich bestimmte, mit einem unannehmbaren Risiko
