Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2026 den Entwurf von Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach der KI-Verordnung veröffentlicht und hierzu eine gezielte Konsultation eröffnet. Stellungnahmen können bis zum 23. Juni 2026 abgegeben werden.
Mit den nun vorgelegten Leitlinien will die Kommission mehr Rechtssicherheit bei der Auslegung der Hochrisiko-Klassifizierung schaffen. Sie sollen insbesondere Anbieter von KI-Systemen sowie zuständige Marktüberwachungsbehörden dabei unterstützen, zu bewerten, ob ein KI-System als Hochrisiko einzustufen ist, und so die einheitliche Anwendung und wirksame Durchsetzung von Art. 6 KI-VO erleichtern.
Die Leitlinien konkretisieren hierfür die Auslegung bestimmter, für die Klassifizierung relevanter Begriffe und enthalten gemäß Art. 6 Abs. 5 KI-VO praktische Beispiele für KI-Systeme, die als Hochrisiko einzustufen sind oder gerade nicht. Diese Beispiele erfassen sämtliche in Betracht kommenden Bereiche und Anwendungsfälle, sollen jedoch nicht abschließend sein und können künftig aktualisiert werden.
Inhaltlich orientieren sich die Leitlinien an der Struktur des Art. 6 KI-VO, wonach ein KI-System im Wesentlichen in zwei Konstellationen als Hochrisiko gilt:
Zum einen erfasst Art. 6 Abs. 1 KI-VO KI-Systeme, die als Sicherheitskomponente eines Produkts eingesetzt werden oder selbst ein solches Produkt darstellen, sofern das Produkt unter eine in Anhang I genannte EU-Harmonisierungsrechtsvorschrift fällt und einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden muss.
Zum anderen betrifft Art. 6 Abs. 2 KI-VO KI-Systeme, die für besonders sensible Anwendungsbereiche des Anhangs III vorgesehen sind, etwa in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Strafverfolgung, Migration oder kritische Infrastruktur. Gerade in diesen Feldern kann die Einstufung erhebliche Folgen haben.
Der Entwurf der Leitlinien ist entsprechend gegliedert: Abschnitt III behandelt Hochrisiko-KI-Systeme nach Art. 6 Abs. 1 KI-VO, während Abschnitt IV die in Art. 6 Abs. 2 KI-VO in Verbindung mit Anhang III geregelten Anwendungsfälle näher erläutert.
Quellen:
