Urheberechtsverstöße durch OpenAI – Verhandlungen mit Verlagen und weitere Klagen

Follow-up zum JIPS Beitrag „New York Times verklagt OpenAI und Microsoft“ vom 05.01.2023:

OpenAI führt positive Verhandlungen mit Dutzenden Verlagen, bestätigt Tom Rubin von OpenAI. Zukünftige Deals, ähnlich dem mit Axel Springer, sind geplant. Die Aussage, dass KI-Modelle keine Inhalte reproduzieren oder ersetzen, wird von der New York Times angezweifelt. Die New York Times verklagt OpenAI und Microsoft wegen Urheberrechtsverletzung, was von OpenAI als überraschend und enttäuschend bezeichnet wird. Dies lässt eventuell darauf schließen, dass Lizenzverhandlungen gescheitert sind.

Die aktuellen Verhandlungen mit den Verlagen zeigen, dass OpenAI und andere KI-Unternehmen vom Fair-Use-Prinzip abweichen und Lizenzkosten für Verlagsdaten in Betracht ziehen. Dies deutet auf mögliche Unsicherheit bezüglich einer Gerichtsargumentation hin. OpenAI bietet Verlagen zwischen 1 und 5 Millionen Dollar jährlich für Lizenzierung, während Apple umfassendere Rechte für höhere Beträge verlangt. Die Frage, ob ein Geschäftsmodell für KI-Modelle möglich ist, wenn neben Trainings- und Ausführungskosten auch Lizenzgebühren anfallen, bleibt hierbei offen.

Apple steht kurz vor dem Abschluss von mehrjährigen KI-Verträgen im Wert von mindestens 50 Millionen Dollar mit etwa einem Dutzend Medienunternehmen. OpenAI hat bereits einen mehrjährigen Vertrag mit Axel Springer abgeschlossen. Google soll bei Lizenzverhandlungen mit Verlagen hinter OpenAI und Apple zurück liegen.

 

Neben den Verhandlungen mit verschiedenen Verlagen lässt die Klagewelle gegen OpenAI nicht los. Nun haben die Sachbuchautoren Nicholas A. Basbanes und Nicholas Gage Klage gegen OpenAI und Microsoft eingereicht und diesen Urheberrechtsverstoß vorgeworfen. Die Kläger behaupten, dass ihre urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis zur Schulung von KI-Modellen verwendet wurden. Sie behaupten, dass dies einen massiven und vorsätzlichen Diebstahl von urheberrechtlich geschützten Werken darstellt.

Die Kläger fordern Schadensersatz, den Verlust von Lizenzierungsmöglichkeiten ihrer Werke und eine dauerhafte Unterlassungsverfügung. Die Klage betont, dass OpenAI und Microsoft bewusst und absichtlich gehandelt haben, indem sie urheberrechtlich geschützte Inhalte für ihre kommerziellen Unternehmungen nutzten, ohne dafür zu bezahlen. Dies untergräbt die finanzielle Grundlage und den Markt für professionelle Schriftsteller wie die Kläger.

 

Zu der Thematik hat OpenAI in einer Stellungnahme gegenüber dem britischen Parlament erklärt, dass das Training moderner KI-Modelle wie ChatGPT ohne Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Inhalte unmöglich wäre. Sie argumentieren, dass der Verzicht auf derartige Materialien die KI-Entwicklung auf ein bloßes Experiment beschränken würde, da das Urheberrecht nahezu alle Formen menschlichen Ausdrucks umfasst. OpenAI sieht das KI-Training nicht als Urheberrechtsverstoß an, bietet jedoch seit 2023 Webseitenbetreibern die Möglichkeit, ihre Inhalte vom KI-Training auszuschließen.

 

Quellen: