EU veröffentlicht Datenbank für Nutzungsbedingungen digitaler Dienste

Anfang Dezember hat die Europäische Kommission die Datenbank für Nutzungsbedingungen digitaler Dienstleistungen eingeführt, welche die Nutzungsbedingungen, insbesondere von Online-Plattformen wie sozialen Medien, App-Stores oder Marktplätzen, in den Fokus rückt.

Diese Datenbank ist eine Initiative der Kommission, die die verschiedenen Transparenzanforderungen des Digital Services Act (DSA) ergänzt, darunter die Verpflichtung für Online-Plattformen, eine leicht verständliche Zusammenfassung ihrer Nutzungsbedingungen in den Sprachen der Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, bereitzustellen.

Die Datenbank für Nutzungsbedingungen digitaler Dienstleistungen soll als zentrale Ressource für Benutzer, Regulierungsbehörden und Interessengruppen dienen. Regulierungsbehörden können die digitale Landschaft überwachen und die rechtliche Einhaltung der Vorschriften beurteilen. Forscher erhalten die Möglichkeit, durch die Datenbank Echtzeiteinblicke in sich ändernde Nutzungsbedingungen zu gewinnen.

Die Datenbank verwendet Open-Source-Software, die von Open Terms Archive entwickelt wurde, einer Initiative unter der politischen Schirmherrschaft des französischen Botschafters für digitale Angelegenheiten, mit Unterstützung des Next-Generation-Internet-Programms der Kommission. Die neu eingeführte Datenbank enthält derzeit bereits ein Repository von 790 Nutzungsbedingungen verschiedener Dienstleister. Das System der Datenbank überprüft mehrmals täglich automatisch die Nutzungsbedingungen und hebt neue Änderungen hervor.

Der DSA führt eine völlig neue Ebene der Rechenschaftspflicht durch verschiedene Transparenzmechanismen ein. Dazu gehören die Anforderung, dass alle Online-Plattformen ihre monatlich aktiven Benutzer offenlegen und Transparenzberichte veröffentlichen, sowie die Verpflichtung für besonders große Online-Plattformen oder Suchmaschinen, Anzeigenarchive einzurichten, Auditberichte zu veröffentlichen, Risikobewertungsberichte zu erstellen und Forschern Zugang zu gewähren. Der DSA schreibt auch vor, dass die Kommission eine Transparenzdatenbank führt, die Begründungen enthält und aufzeigt, welche Informationen Plattformen den Benutzern mitteilen müssen, wenn Inhalte entfernt oder eingeschränkt werden.

Zur Datenbank: https://platform-contracts.digital-strategy.ec.europa.eu/

 

Quellen: