Open Source-Lizenzen als Verträge zu Gunsten Dritter: Rechte dürfen von Verbrauchern eingefordert werden

Verbraucher haben in Kalifornien Klage gegen den TV-Hersteller Vizio eingereicht, welcher Fernseher mit vorinstallierter Open Source Software ausliefert. Grund der Klage: Herausgabe des genutzten Open Source Codes.

Open Source-Lizenzen gewähren sehr weitgehende Rechte zur Weitergabe der entsprechend lizenzierten Software und fordern im Gegenzug keine Lizenzgebühren, sondern die Weitergabe bestimmter Materialien, wie Lizenztexte und Urhebervermerke, und zum Teil die Offenlegung des Sourcecodes. Dass Open Source-Lizenzen wie die GNU General Public License (GPL) vor Gericht durchsetzbar sind, ist inzwischen sowohl in Europa als auch in den USA etabliert. Allerdings wurde bisher immer von Rechteinhabern wegen Lizenzverstößen geklagt. Nun wurde in Kalifornien zum ersten Mal die Klage eines Nutzers von Produkten mit Open Source-Software zugelassen.

2021 reichte die Software Freedom Conservancy (SFC) eine Klage gegen Vizio wegen Vertragsverletzung ein. Das Unternehmen verkaufen Fernseher, die Open Source-Software enthalten, unter anderem einen Linuxkernel unter der GPL-2.0. Diese Lizenz fordert, dass der komplette korrespondierende Sourcecode verfügbar gemacht wird, was auch nach jahrelangen Bemühungen der SFC von Vizio nicht erfüllt wurde. Vizio behauptet, die Klage sei aus zwei Gründen unzulässig: Endkunden sind nicht klageberechtigt, da die Open-Source-Lizenz nicht den Endkunden dient. Zudem hätte sich der Kläger nicht auf kalifornisches Vertragsrecht, sondern auf das landesweite US-Copyright berufen sollen.

Das angerufene Bundesbezirksgericht hat nun die Klage zurück an den kalifornischen Superior Court gegeben. Begründet wurde dies damit, dass es sich bei der GPL um einen Vertrag zu Gunsten Dritter handelt und es unerlässlich ist, dass diese Dritten ihre Rechte aus diesem Vertrag auch einklagen können. Im Hauptverfahren muss nun noch geklärt werden, ob Vizio tatsächlich die Lizenzbedingungen verletzt hat.

Wegweisend ist diese Entscheidung aber schon jetzt; denn während die Rechte aus Open Source-Lizenzen für Endverbraucher zwar ganz nett sind, so sind sie für Unternehmen, die Open Source-Software von Zulieferern erhalten und diese in eigenen Produkten verwenden, absolut notwendig, um selbst wiederum die Lizenzpflichten erfüllen und rechtskonforme Produkte ausliefern zu können.

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