Das EU Parlament hat seine Position zum Europäischen Gesundheitsdatenraum angenommen, die Trilogverhandlungen sollen am Donnerstag beginnen.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum soll Patienten die Möglichkeit zum europaweiten Zugang zu Verschreibungen oder medizinischen Bildern eröffnen sowie Patienten Kontrolle über ihre eigenen (Gesundheits-)Daten ermöglichen. Umgekehrt sollen Ärzte jedoch ausschließlich Zugang auf Daten von Patienten erhalten, wenn dies für die entsprechende Behandlung notwendig ist. Zudem ist die Hoffnung, dass der europäische Gesundheitsdatenraum für harmonisierte Regelungen sorgen wird, zum Vorteil für Reisende, Arbeitnehmer, oder Studierende.
Ein weiterer Schwerpunkt des Europäischen Gesundheitsdatenraums soll die sog. Sekundärnutzung von (Gesundheits-)Daten für Forschung und Entwicklung bilden. In diesem Zusammenhang soll es eine sog. Opt-In Lösung (ausdrückliche Zustimmung) für besonders sensible Daten, wie bspw. Genomdaten geben, d.h. es ist die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen notwendig. Sollten Gesundheitsdienstleister die personenbezogene Daten verwenden wollen, soll ein Widerspruchsrecht für Betroffene vorgesehen werden. Finanzdienstleistern und anderen kommerziellen Anbietern soll der Zugriff gänzlich verwehrt bleiben.
Quellen:
- Verordnungsentwurf: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0462_DE.pdf
- https://www.heise.de/news/Europaeischer-Gesundheitsdatenraum-Trilogverhandlungen-starten-morgen-9573774.html
- https://www.heise.de/news/EHDS-Patientenakte-fuer-alle-Weitergabe-von-Sekundaerdaten-nicht-verpflichtend-9542118.html
- https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20231208IPR15783/personenbezogene-gesundheitsdaten-neue-eu-regelung-fur-verbesserten-zugang
- https://health.ec.europa.eu/publications/proposal-regulation-european-health-data-space_en?prefLang=de
- https://www.derstandard.de/story/3000000199570/eu-parlament-einigt-sich-beim-eu-gesundheitsdatenraum