OLG Köln: auch nach Angemessenheitsbeschluss ist US-Datentransfer an Google LLC rechtswidrig

OLG Köln: auch nach Angemessenheitsbeschluss ist US-Datentransfer an Google LLC rechtswidrig.

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 03. November 2023 (Az. 6 U 58/23) entschieden, dass auch nach dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission ein US-Datentransfer an Google LLC (im Folgenden: Google) datenschutzwidrig ist, da es an den erforderlichen Rechtsschutzmöglichkeiten fehlt.

Die Beklagte war die Deutsche Telekom, die personenbezogene Daten von Website-Nutzern an Google in die USA übermittelt hatte.

Das Gericht hat zwar den Angemessenheitsbeschluss als solche als grundsätzlich ausreichende Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA anerkannt. Im konkreten Fall hat das Gericht den Datentransfer an Google aber als rechtswidrig angesehen, weil es keinen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen gegen Überwachungsmaßnahmen
gesehen hat. Diese müssten nämlich bei der konkreten Übermittlung tatsächlich vorliegen. In den Verträgen zwischen der Deutschen Telekom und Google war u.a. geregelt, dass Google den Datenexporteur Deutsche Telekom nur über Zugriffe auf Daten durch US-Behörden informiert, sofern dies nach US-Recht zulässig ist. Die Rechtsschutzmöglichkeiten waren damit dem US Recht unterstellt. Zudem war eine Information erst nach erfolgten Zugriffen vorgesehen. Dies galt ebenfalls für die Benachrichtigung betroffener Personen. Das Gericht hat darin eine unzureichende Rechtsschutzmöglichkeit betroffener Personen gesehen und daher das Vorliegen eines angemessenen Datenschutzniveaus abgelehnt.

Das Urteil zeigt, dass der Angemessenheitsbeschluss zwar einige Erleichterungen für US-Datentransfers mit sich bringt, es jedoch Unternehmen nicht davon befreit, die Anforderungen der Schrems-II Rechtsprechung umzusetzen. Insbesondere müssen sie sicherstellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau auch tatsächlich besteht.

 

Früherer Bericht des JIPS zum Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission: https://www.jura.uni-saarland.de/eu-kommission-erlaesst-neuen-angemessenheitsbeschluss-fuer-den-datenverkehr-zwischen-der-eu-und-den-usa/

Quellen: