„Section Control“ auf B6 abgeschaltet

Die bislang erste Anlage in Deutschland zur Abschnittskontrolle der Geschwindigkeit wurde zum Ende des Jahres 2023 abgeschaltet und wird nun Zug für Zug abgebaut. Die Anlage an der Bundesstraße B6 in der Nähe von Hannover wurde 2019 nach mehreren Gerichtsurteilen zunächst testweise in Betrieb genommen und lief seit 2021 im Regelbetrieb.

Im Rahmen der Abschnittskontrolle wurde die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer nicht nur stichpunkthaft kontrolliert, sondern auf einem insgesamt 2,2km langen Abschnitt zwischen Gleidingen und Rethen. In Fällen, in denen die Durchschnittsgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten worden ist, hat die Anlage ausgelöst und das entsprechende Fahrzeug erfasst. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Verkehrsteilnehmer kurz vor der Radaranlage die Geschwindigkeit auf ein zulässiges Maß reduzieren und hinter der Messanlage wieder darüber hinaus beschleunigen.

Nach Aussage der Polizei war die Anlage erfolgreich: auf dem Teilstück soll die Zahl der schweren Verkehrsunfälle stark zurückgegangen sein. Zudem wurden allein im vergangenen Jahr 1.319 Autofahrerinnen und Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit registriert.

Nach Angaben des NDR liege der Grund für das Aus der Abschnittskontrolle laut dem Hersteller Jenoptik an geänderten datenschutzrechtlichen Regelungen zur Verschlüsselung der verarbeiteten Daten. Die Anlage sei nicht geeignet, um diese Regelungen zu erfüllen, und es wäre auch nicht möglich, das System entsprechend nachzurüsten. Aus diesem Grund habe man sich entschieden, die Anlage zum Ende der vereinbarten Laufzeit außer Betrieb zu setzen. Zum Abbau der Anlage und den Kosten hierfür ist bislang nichts bekannt.

Die Polizei wird als Ersatz für die weggefallene Abschnittskontrolle vermehrt Geschwindigkeitsmessungen per Radar vornehmen. Ein neue Anlage zur „Section Control“ ist derzeit nicht geplant, auch wenn die Polizei Wilhelmshaven/Friesland den Einsatz einer solchen Anlage an der B210 geprüft hat.

Die abschnittsweise Geschwindigkeitsüberwachung war gerade in der Anfangszeit juristisch stark umstritten. So hat sich die Testphase aufgrund einer Entscheidung des VG Hannovers zunächst verzögert. Erst nach einem Urteil des OVG Lüneburg konnte die Anlage ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Anlage waren erfolglos.

 

Quellen: