
Gegen die Mainzer Universitätsklinik ist durch den Landesbeauftragten für Datenschutz Rheinland-Pfalz wegen mehrerer Verstöße gegen die DSGVO eine Geldbuße in Höhe von 105.000 Euro verhängt worden. Das Krankenhaus war der Datenschutzbehörde aufgefallen, weil ein Patient bei seiner Aufnahme verwechselt wurde; diese Verwechslung hatte dann eine falsche Rechnungsstellung zur Folge. Im Zuge der Untersuchung des Vorfalls kam dann heraus, dass das