Datenschützer einigen sich auf einheitliche Prüfmethode

Nach einer Erprobungsfassung von 2018 haben sich die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern auf eine grundlegende überarbeitete Version des Standard-Datenschutzmodells (SDM) verständigt.

Es handelt sich hierbei um ein in der finalen Fassung 68 seitiges Dokument, welches bei der Beurteilung der DSGVO-konformen Verarbeitung personenbezogener Daten helfen soll.

Anwender sollen mit Hilfe des SDM ermitteln können, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden müsen, um der datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig soll so auch eine einheitliche Prüfmethode geschaffen werden.

Quellen: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/20191111_pm_sdm2.pdf

SDM Version 2.0: https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/themen/SDM-Methode_V2_0.pdf

Erprobungsfassung SDM: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/ah/201804_ah_sdm.pdf