Die Freistellungsentscheidung der Europäischen Kommission bezüglich der Vereinbarung zwischen den Telekommunikationsunternehmen T-Mobile und O2 über die gemeinsame Nutzung von Mobilfunknetzten der dritten Generation (3G) in Deutschland wurde heute teilweise für nichtig erklärt. Hintergrund der Entscheidung des EuGH ist die Klage des Mobilfunkanbieters O2. Der Telekommunikationsanbieter hatte im Jahr 2001 einen Rahmenvertrag mit T-Mobile über die gemeinsame Nutzung von Infrastruktureinrichtungen und
Ursprüngliche Aufgabe der Japanischen Nationalbibliothek (National Diet Library) war es, die Mitglieder des Parlaments in ihrer Arbeit zu unterstützen. Heute besteht die Nationalbibliothek aus einer Hauptbibliothek, the International Library of Children’s Literature, the Toyo Bunk (orientalische Bibliothek) und 26 Zweigbibliotheken. Ebenso umfangreich ist das Onlineangebot der NDL, das in japanischer und (teilweise) englischer Sprache abrufbar ist. Die Online-Datenbanken umfassen den
Das Urteil Nr. 15/2006 des Amtsgerichts („Juzgado de Primera Instancia“) von Badajoz vom 16. Februar 2006 hatte in den vergangenen Wochen vor allem in den spanischsprachigen Sektionen der „Creative Commons“ für Diskussionsstoff gesorgt. In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin, die Verwertungsgesellschaft „Sociedad General de Autores y Editores“, den Inhaber einer Bar auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.
Die HTW führt unter Leitung von Prof. Wolfgang Langguth im Saarland eine flächendeckende Messung der elektromagnetischen Felder durch. Die Kosten von 750.000 Euro werden vom saarländischen Wirtschaftsministerium getragen. Seit dem vergangenen Mittwoch sind die Messdaten im Internet abrufbar. Bis zum Sommer sollen an insgesamt 125 Standorten Langzeitmessungen in verschiedenen Frequenzbereichen (z. B. Mobilfunk, Rundfunk, Fernsehen, WLAN) durchgeführt werden. Ziel der
Seit 28. April ist der Zugang zu Rechts-Quellen der 22 EU-Mitgliedstaaten über das Internetportal N-Lex möglich. Das Portal wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften und den EU-Ländern entwickelt und soll zukünftig Bürgern den Zugriff auf Rechtsvorschriften der einzelnen Länder über eine einheitliche Suchmaske erlauben. Die Suchmaske ist direkt mit einer nationalen Website verbunden, die
Seit Mai 2005 existiert die Arbeitsgruppe, die sich den Schutz von Identitäten und Identifizierungsdaten im Internet zum Ziel gesetzt hat. Gegründet wurde die interdisziplinäre Organisation auf Initiative der Ruhr-Universität Bochum. Letzte Woche fand in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein Symposium zu Online-Banking und Phishing statt. Dr. Maximilian Dornseif, Referent des Symposiums hat seine Präsentation
Das Portal der Schweizer Bundesbehörden bietet Informationen über die Schweizerische Regierung, den Bundesrat, und ihre Funktionsweise. Sowie zu den Aufgaben der sieben Departements und ihrer Ämter, die Bundeskanzlei, das Parlament, die Obersten Gerichte des Landes, das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht. Übersichtlich aufgegliedert nach den Bereichen Executive, Legeslative und Judikative. Zudem gibt es eine Verlinkung zu den 26 Kantonen. Aus
Am 24. April hat die Europäische EDV-Akademie des Rechts mit einer zweitägigen Fachtagung ihre Arbeit offiziell aufgenommen. Zur Auftaktveranstaltung mit dem Thema „Was bleibt für die kommerziellen Datenbankenanbieter im Zeitalter von Google & Co.?“ referierten Prof. Dr. Gerhard Weikum, Leiter der Abteilung Datenbank- und Informationssysteme am Max-Planck-Institut für Informatik und Rigo Wenning, Justitiar W3C, World Wide Web Consortium. Am zweiten
Am 26.04.2006 wurde zum sechsten Mal der Tag des geistigen Eigentums begangen. Die World Intellectual Property Organization (WIPO) hatte diesen Tag im Jahr 2000 zum ersten Mal ausgerufen. Die WIPO will damit die Bedeutung geistigen Eigentums im Alltag ins Gedächtnis rufen. Der 26. April wurde deshalb gewählt, weil die WIPO am 26. April 1970 gegründet worden war. In Deutschland zelebrierte
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Netzaktivisten Alvar Freude Anfang der Woche freigesprochen. Der Kommunikationsdesigner tritt für ein ein „freies, unzensiertes“ Internet ein. Zu Dokumentationszwecken hatte er unter anderem auf Internet-Seiten verlinkt, die strafbare neonazistische Inhalte enthielten. Das Gericht betonte bei seiner Urteilsbegründung den Einzelfallcharakter. Grundsätzlich bleibe ein Linksetzer strafrechtlich verantwortlich, wenn er auf verbotene Inhalte verweise. Im vorliegenden Fall habe