Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik (KMK) ist ein Zusammenschluss der für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister bzw. Senatoren der Länder. Ihre Hauptaufgabe sieht die Kultusministerkonferenz in einer gemeinsamen Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung sowie der Vertretung gemeinsamer Anliegen der Länder nach außen. Seit dem Beginn der siebziger Jahre hat die KMK eine Dokumentationsstelle eingerichtet, die alle relevanten Entscheidungen deutscher Gerichte zum Hochschulrecht erfassen sollte. Was als Informationsbroschüre mit dem Titel „Informationen zum Hochschulrecht“ begann, ist nun seit September als frei zugängliche Entscheidungsdatenbank abrufbar. In Zusammenarbeit mit der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH stellt die KMK zur Zeit ca. 400 hochschulrechtliche Entscheidungen in der Datenbank zur Verfügung. Die Dokumente lassen sich zum einen mit einer Volltextsuche als PDF abrufen. Die Eingabe von Stichwörtern und einer zeitliche Eingrenzung ermöglichen dabei eine zielgenaue Suche der Dokumente. Zum anderen steht ein Schlagwortverzeichnis zur Verfügung, in dem alle Dokumente nach Schlagwörten übersichtlich in alphabetischer Reihenfolge sortiert sind. Über eine Linkliste findet man schnell den Zugriff auf die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Hochschulrechts auf Bund- und Länderebene. Die Bibliothek, die einen Bericht der Dokumentationsstelle und eine Dissertation zum Thema enthält, runden das Angebot ab.