Seit fast genau einem Jahr ist es möglich, Petitionen im Deutschen Bundestag auch online einzureichen (siehe Nachricht vom 08.09.2006). Seit September 2005 kann jeder Bürger Petitionen elektronisch einreichen. Die Petition wird dann auf der Website des Deutschen Bundestages in einer Übersicht veröffentlicht. Hier kann man einsehen, welche Eingaben bereits gemacht wurden. So findet man hier auch eine Petition gegen die Stimmabgabe mit Wahlgeräten. In §35 Bundeswahlgesetz wird die Verwendung von Wahlcomputern erlaubt, was wegen der vom Hersteller zugegebenen Manipulationsmöglichkeiten bedenklich sei, so die Beschwerdeführer (siehe Nachricht vom 13.10.2006). Die ePetitionen liegen übrigens nicht auf dem Server des Bundestages, sondern auf einem schottischen Rechner. Das System der öffentlichen Petitionen des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten deshalb vom International Teledemocracy Centre an der Napier Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.