
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-416/23) vom 09.01.2025 kritisiert die österreichische Datenschutzbehörde, die die Anzahl der eingereichten Beschwerden auf zwei pro Monat begrenzt hatte. Der EuGH erklärte diese Praxis für rechtswidrig und stellte fest, dass es keine generelle Beschränkung von Datenschutzbeschwerden geben darf. Einige Bürger reichen übermäßig viele Beschwerden bei den Datenschutzbehörden ein, was zu einer hohen Belastung führt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass Behörden solche Massenbeschwerden nur ablehnen dürfen,