Kurzanalyse zum Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen

Eine Kurzanalyse der Mitarbeiter Focke Höhne und Sebastian Dienst des Passauer Staatsrechtlers Prof. Dirk Heckmann zum Web-Sperren-Gesetz ist frei verfügbar. Die Analyse beschäftigt sich mit dem Gesetz zum Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet, das am 18.06.2009 vom Bundestag beschlossen und nun vom Bundesrat bestätigt worden ist. Gegenstand der Analyse sind Ziel und Gegenstand des Gesetzes, Entwicklung des Gesetzes, Kritikpunkte und verfassungsrechtliche Risiken sowie die Auswirkungen für die Praxis. Als Hauptkritikpunkte sind die fehlende Entschädigung der Zugangsanbieter für die Einrichtung und Unterhaltung der Sperrinfrastrukturen und die fragliche Bundeskompetenz für eine derartige Gesetzgebung zu nennen.

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