Der Volltext des Spickmich-Urteils vom BGH vom 23.06.2009 (Az.: VI ZR 196/08) liegt auf den Seiten von Telemedicus auf. Aus dem Urteil geht hervor, dass Spickmich.de die Lehrer-Daten veröffentlichen darf, wenn sie zuvor bereits über andere Quellen online verfügbar waren. Zudem äußerte sich der BGH generell kritisch über die Zulässigkeit von Bewertungsportalen jeglicher Art.