Die Europäische Kommission hat sich dafür ausgesprochen, dass die elektronische Ausgabe des Amtsblatts der EU rechtsverbindlich werden soll. Dadurch soll den Bürgern ein einfacher und zuverlässiger Zugriff auf das geltende Recht ermöglicht werden. Zudem sollen Zeit und Kosten eingespart werden. Das offizielle Veröffentlichungsblatt der Europäischen Union würde so dem Vorbild des österreichischen Bundesgesetzblattes folgen, das bereits seit 2004 rechtsverbindlich als Online-Ausgabe
Das Bundesarchiv hält auf seiner Internetpräsenz mit einer umfassenden und für Recherchezwecke optimierten Sammlung der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung ein interessantes Angebot für alle rechtshistorisch Interessierten bereit. Es stehen die Protokolle aus den Jahren 1949 bis einschließlich 1962 zur Verfügung. Die Protokolle sind sonst nur als Buchbände zugänglich. Die Suchfunktionen und die Zeittafeln ermöglichen einen schnellen Einstieg in die Recherche und
Vom 4. bis 8. April 2011 findet ein Blockseminar unter der Leitung von Prof. Dr. Udo Steinbach, Nahost-Experte und Honorarprofessor an der Universität Hamburg, zum arabisch-israelischen Konflikt an der Universität des Saarlandes statt. Das Seminar trägt den Titel „Der arabisch-israelische Konflikt – historische Hintergründe sowie regionale und internationale Dimensionen.“ Studenten UdS können sich noch bis zum 03. April zu dem
Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Homepage eine neue Video-Rubrik gestartet. Unter dem Titel „Themen des Bundesjustizministeriums“ sollen aktuelle Anliegen des Ministeriums einfach und auch für juristische Laien verständlich präsentiert werden. Das erste verfügbare Video erläutert die Vorzüge des Sperrens von kinderpornografischen Webseiten im Vergleich zu Netzsperren. Related Links http://www.bmj.de/SharedDocs/Videos/DE/20110329_Themenvideo_L%C3%B6schen_statt_Sperren.html?nn=1356288
Die zwölfte Auflage des Kurzlehrbuchs zum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Juraprofessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, steht zum kostenlosen Download auf der Homepage des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster bereit. Related Links http://vg01.met.vgwort.de/na/d4b61ef2ef5b43ffbaf310c6e11330ed?l=http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript%20Internetrecht_April_2011.pdf
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat in dem Rechtsstreit mit den Bundesländern um eine angemessene Nutzungsvergütung für die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken an Hochschulen einen Erfolg vor dem Oberlandesgericht München erzielen können. Nach Auffassung des Gerichts seien die Ansprüche der VG Wort aus § 52 a UrhG unbestreitbar. Die VG Wort habe Anspruch auf den Abschluss eines Gesamtvertrages
Google hat sich erfolgreich ein Patent für seine Doodles gesichert. Das Patent bezieht sich auf das hinter den ständig wechselnden und meist sehr bunt gestalteten Illustrationen stehende Systeme und die ausgeklügelte Methode, die darauf abzielt Nutzer zum Zugriff auf eine bestimmte Website zu bewegen. Eine periodisch veränderte Story Line oder spezielle Ereignisunternehmenslogos sollen genau dies ermöglichen. Das Patent wurde am
In der umfangreichen Datenbank der Europäischen Kommission sind die bilateralen und multilateralen Verträge und Abkommen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) sowie der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) enthalten. Die Verträge können wahlweise nach Themengebieten, den beteiligten Staaten oder Organisationen durchsucht werden. Die Abkommen werden einzeln detailliert beschrieben und stehen im Volltext zur Verfügung. Related Links
Google wird seitens der nationalen Datenschutzbehörde Frankreichs CNIL (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) vorgeworfen private Daten aus WLAN-Netzen gesammelt zu haben. Die Daten seien durch Fahrzeuge gesammelt worden, die für den Google-Dienst Street View eingesetzt wurden. Die Datenschutzbehörde verhängte nun ein Bußgeld in Höhe von 100.000 € für die vorgeworfenen Datenschutzverstöße. Related Links http://www.cnil.fr/fileadmin/documents/La_CNIL/actualite/D2011-035.pdf http://www.cnil.fr/english/news-and-events/news/article/google-street-view-cnil-pronounces-a-fine-of-100000-euros/
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht die gegenwärtige Ausgestaltung des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages als unzulässig an. Die ZAK hatte sich nach eigenen Angaben mit der Zulässigkeit des Parlamentsfernsehens befasst, da das Angebot seit Anfang diesen Jahres unverschlüsselt als Fernsehsender und als Webstream verbreitet wird und nach Auffassung der ZAK zudem der redaktionell gestaltete Teil des