Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sieht die gegenwärtige Ausgestaltung des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages als unzulässig an. Die ZAK hatte sich nach eigenen Angaben mit der Zulässigkeit des Parlamentsfernsehens befasst, da das Angebot seit Anfang diesen Jahres unverschlüsselt als Fernsehsender und als Webstream verbreitet wird und nach Auffassung der ZAK zudem der redaktionell gestaltete Teil des Angebots stark zugenommen hat. Es sei daher zu prüfen gewesen, ob das Parlamentsfernsehen einer Lizenz für ein Rundfunkangebot bedürfe. Eine solche Lizenz könne jedoch ohnehin grundsätzlich nicht erteilt werden, da nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können. Im Ergebnis sei das Parlamentsfernsehen daher schlicht illegal.