Am Freitag, dem 28. März 2014, findet von 15-18 Uhr die nächsten Hochschulinformationsbesuche in der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes statt. Im Rahmen der von der Universität des Saarlandes angebotenen Hochschulinformationsbesuche haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich in Vorträgen über Studieninhalte und -abschlüsse, Anforderungen, Bewerbungsverfahren und Berufsperspektiven in den einzelnen Studienfächern zu informieren. Related Links www.uni-saarland.de/nc/campus/fakultaeten/fakultaeten/rewi/aktuelles/nachricht/nr/10246.html
Am Freitag, dem 28. März 2014, findet von 15-18 Uhr die nächsten Hochschulinformationsbesuche in der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes statt. Im Rahmen der von der Universität des Saarlandes angebotenen Hochschulinformationsbesuche haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit sich in Vorträgen über Studieninhalte und -abschlüsse, Anforderungen, Bewerbungsverfahren und Berufsperspektiven in den einzelnen Studienfächern zu informieren. Related Links http://www.uni-saarland.de/nc/campus/fakultaeten/fakultaeten/rewi/aktuelles/nachricht/nr/10246.html
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Auswertung für ihre Prüfverfahren im Jahr 2013 veröffentlicht. 2013 führte die USK 2.088 Prüfvorgänge durch. Den größten Anteil machten dabei mit 30 Prozent Verfahren aus, bei denen ein Kennzeichen „USK ab 0“ vergeben wurde. Insgesamt führte die USK 8,5 % weniger Prüfungen durch als noch in 2012. Dieser Trend der letzten Jahre hält weiterhin
Online-Abo-Fallen sind nach einem aktuellen Urteil des BGH (Urteil vom 5. März 2014 – 2 StR 616/12) versuchter Betrug. Der BGH hat ausgeführt, dass durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert worden sei. Dies stelle eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB dar. Die Erkennbarkeit der Täuschung bei sorgfältiger Lektüre schließe
Alexander Konzelmann, Lektor für elektronische Medien beim Richard Boorberg Verlag Stuttgart, berichtet in der JurPC über das 17. internationale Rechtsinformatik Symposion (IRIS), welches vom 20. bis zum 22. Februar an der Universität Salzburg stattfand. Transparenz war das diesjährige Generalthema. Related Links www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140046&q=iris
Der Hightech-Verband BITKOM hat sich mit einer Stellungnahme an der Konsultation der EU-Kommission zum Thema Urheberrecht beteiligt. Sie steht neben einem Whitepaper zum Thema Urheberrecht auf der Website des Bitkom zum freien Abruf bereit. Related Links www.bitkom.org/78798_78789.aspx
Unser neuer Link der Woche befasst sich mit dem Thema mobile Kommunikation und Datenschutz. Whisper Systems bietet zwei kostenlose Open-Source-Apps zur Erhöhung von Vertraulichkeit und Datenschutz bei mobiler Kommunikation an. Zum einen die App "RedPhone", die eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Telefonaten erlaubt und zum anderen die App "TextSecure", die, wie der Name schon sagt, eine verschlüsselte Kommunikation mit Textnachrichten erlaubt. Die
Die Saarbrücker Jura-Professoren Annemarie Matusche-Beckmann und Roland Michael Beckmann haben das Kaufrecht und seine aktuellen Rechtsfragen umfassend erforscht. Im juristischen Großkommentar Staudinger zum Bürgerlichen Gesetzbuch, einer der ausführlichsten Gesetzeserläuterungen für Gerichte und Juristen, veröffentlichten sie auf über 1.200 Seiten die umfangreichste Kommentierung des deutschen Kaufrechts. Hierbei wird insbesondere auch auf aktuelle Rechtsprobleme im Internet eingegangen. Related Links http://www.uni-saarland.de/nc/aktuelles/artikel/nr/10187.html
Am 10. März findet von 11:00 bis 14:00 Uhr der 1. Tag der saarländischen Handelsvertreter, eine Gemeinschaftsveranstaltung der IHK Saarland und des Wirtschaftsverbandes für Handelsvermittlung und Vertrieb im Saarland (CDH), bei der IHK statt. Thema der Veranstaltung ist "Social Media -Chancen und Risiken für den Handelsvertreter". In diesem Rahmen wird neben anderen Sina Heller (Diplom-Wirtschaftsjuristin, CDH-Dachverband, Berlin) über "die rechtlichen
Der US-amerikanische Cloudspeicherdienst Dropbox wird zum 24. März seine AGB ändern und will in diesem Rahmen eine Regelung einführen, wonach Rechtsstreitigkeiten nur noch im Arbitration-Verfahren, also vor einem Schiedsgericht, geklärt werden sollen. Auch Sammelklagen sollen nicht mehr zulässig sein. Das Verfahren soll dann bei der American Arbitration Association durchgeführt werden. In einer kurzen Einschätzung hält RA Christian Solmecke diesen Teil