Mitwirkungsrechte der Studierenden im Senat der Universität Trier verletzt

In Rheinland-Pfalz hat das Oberverwaltungsgericht das studentische Mitspracherecht gestärkt. Mittels suspensivem Gruppenvotum, verankert im rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz, wollten die vier Studenten im Senat eine zweite Beratung erwirken, weil es sich ihrer Ansicht nach um eine Angelegenheit der Lehre handelt. Laut Universität ging es dabei um eine strategische, hochschulpolitische Entscheidung, die die Universität langfristig präge.
Die Studenten klagten zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht hat nun zu ihren Gunsten entschieden.

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