Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor? Wann trete ich meine Rechte an meinem Bild ab und wann nicht? Das Blog "Recht am Bild" beschäftigt sich mit diesen und anderen Fragen zum Urheber- und Fotorecht. Es soll, wie die Autoren schreiben, "Licht ins Dunke" bringen. Denn das Recht am Bild reicht vom einfachen Urlaubsschnapschuss bis zur Verwendung professioneller Fotos für gewerbliche Illustrationen.
Die Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) GmbH mit Standorten in Kaiserslautern, Saarbrücken, Bremen und einem Projektbüro in Berlin hat einen neuen Gesellschafter: die Google Deutschland GmbH, die damit ihre Kooperation mit der Wissenschaft intensiviert und die langjährige enge Partnerschaft mit dem DFKI institutionalisiert. An keinem anderen Forschungsunternehmen in Europa ist Google durch eine Kapitaleinlage und einen Sitz im Aufsichtsrat
Das Finanzgericht Münster (Urteil vom 16.09.2015, Az.: 7 K 781/14 AO) hat entschieden, dass die DENIC bei der Pfändung einer Domain als Drittschuldner anzusehen ist. Die DENIC trifft damit die gesetzliche Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO. Dies hatte die DENIC – trotz einschlägiger Gerichtsurteile in den letzten Jahren – immer wieder mit dem Hinweis abgelehnt, dass
Zwei Jahre nach der erstinstanzlichen Entscheidung hat auch ein Berufungsgericht in den USA den Unterfall der Google Books-Projekt unter die Fais-Use-Klausel des amerikanischen Urheberrechts bestätigt. Im Rahmen des Projekts scannt Google Bücher ein, führt eine Texterkennung durch und macht die Bücher auf diese Weise durchsuchbar. Der Nutzer kann allerdings immer nur kleine Teile des Werks einsehen, das Lesen eines ganzen
Seit dem 1.1.2015 beträgt die Pflichtfortbildung für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt 10 nunmehr 15 Zeitstunden. Nach § 15 IV FAO können bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Über die Seite www.faocampus.de bietet der DAV für registrierte Nutzer die Möglichkeit an, Beiträge aus dem Anwaltsblatt und den Mitgliederzeitschriften der Arbeitsgemeinschaften zu lesen und
Der IT-Tag Saar 2015 findet am Donnerstag, 15. Oktober 2015 im Messezentrum Saarbrücken statt. Auf der Veranstaltung gibt es neben einer Ausstellung interessante Vorträge zu aktuellen IT-Themen. Neben dem neuen IT-Sicherheitsgesetz gibt es anwender- und entwicklerbezogene Themenvorträge zur Gestaltung von IT-Produkten und Projekten. Die Vorträge richten sich vor allem an mittelständische Unternehmen. Der Besuch der Messe ist kostenlos, eine Anmeldung
Das AG München hat entschieden, dass der Abmahnende gegenüber dem Abgemahnten schadensersatzpflichtig wird, sofern sich die Abmahnung später als ungerechtfertigt herausstellt. Im Fall hatte der Abgemahnte ein Produktbild von der Webseite des Abmahnenden für seinen eigenen Online-Shop verwendet, ohne dazu berechtigt zu sein. Das Bild selbst zeigte die Produktverpackung einer Software in zweidimensionaler Weise von Vorne. Darauf hin mahnte der
"Internet-Law" ist ein Blog, der von Thomas Stadtler, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz in Freising, geschrieben wird. In seinem Blog schreibt Stadtler zu Themen, die das IT-Recht als ganzes betreffen. In jüngster Zeit waren dies verstärkt Themen des Urheberrechts und des Datenschutzrechts. Stadtler ist Mitglied im Vorstand des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V. www.internet-law.de
Am 6. Oktober 2015 fällte der EuGH ein weitreichendes Urteil: Das Safe Harbor-Abkommenb mit den Vereinigten Staaten von Amerkia verstößt gegen europäisches Recht. Der EuGH folgte damit der Argumentation und dem Votum des Generalanwalts, welcher eine Datenübermittlung in die USA aufgrund der dort herrschenden geheimdienstlichen Situation als unzulässig erachtete. In dem Verfahren klagte ein österreichischer Facebook-Nutzer gegen die Datenübermittlung und
Vom 23. bis 29. September 2015 fand in Saarbrücken der bereits 24. Deutsche EDV-Gerichtstag statt. Dieses Jahr stand die Veranstaltung unter dem Motto "Justiz unter Strom". Im Fokus standen dabei Themen rund um eJustice – also die elektronische Gerichtskommunikation. In den Arbeitskreises wurden Aspekte von E-Government, elektronischer Identifizierung nach eIDAS-VO, Datenschutz und das Besondere Anwaltspostfach "beA" erläutert. Protokolle der Arbeitskreise