Datenschutzbeauftragte nehmen Stellung zu Safe Harbor

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben sich infolge des Urteils des EuGH zur Ungültigkeit des Safe-Harbor-Abkommens vom 6. Oktober 2015 (AZ C-362/14) auf ein gemeinsames Positionspapier geeinigt.
Hierin wird festgelegt, dass derzeit keine neuen Genehmigungen für Datenübermittlungen in die USA auf Basis von verbindlichen Unternehmensregelungen (BCR) oder Datenexportverträgen durch die Datenschutzbehörden erteilt werden. Zudem erfolgt ein Aufruf an die Unternehmen, ihre Verfahren zum Datentransfer künftig datenschutzgerecht zu gestalten.

Die Bundesregierung sollte in direkte Verhandlungen mit der US-Regierung treten, um auf die Einhaltung eines angemessenen Grundrechtsstandards bzgl. Privatsphäre und Datenschutz hinzuwirken.