
Für den Begriff „Polizei“ kann das Land Nordrhein-Westfalen Namensschutz beanspruchen und einem Privatunternehmen den Gebrauch des Namens „Polizei“ untersagen. Das hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 20.05.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt. Das beklagte Unternehmen aus Witten betreibt eine Internetdomain unter Verwendung der Begriffe „Polizei-Jugendschutz“. Die Internetpräsentation richtet sich hauptsächlich an Eltern. Mit