Ausweitung der Internetüberwachung in Deutschland und Großbritannien

Sowohl in Deutschland, als auch in Großbritannien wird die Überwachung des Internets massiv ausgeweitet. In Großbritannien wurde dafür gerade der sog. „Investigatory Powers Act 2016“ (zum Gesetzestext) verabschiedet. Dieser verpflichtet unter anderem Internetanbieter dazu, für jeden Kunden eine Liste aller besuchten Internetseiten zwölf Monate lang zu speichern. Ferner dürfen die Sicherheitsbehörden auf Grundlage des Gesetzes aktiv in informationstechnische Systeme eindringen und massenhaft Daten sammeln. Mit richterlicher Anordnung müssen auch Daten, beispielsweise kontaktierte Telefonnummern oder aufgerufene Internetseiten von besonders sensiblen Berufsgruppen wie Journalisten ausgehängt werden. Während dessen will der deutsche Bundesnachrichtendienst 150 Millionen Euro investieren um die Verschlüsselung von Instant-Messengern zu brechen, wie auch geheimen Haushaltsunterlagen des BND hervorgeht, die netzpolitik.org veröffentlicht hat. Ferner strebt der BND seinerseits ebenfalls offensive Angriffe auf IT-Systeme an. Eine rechtliche Einordnung von staatlichen Hackerangriffen, auch im Hinblick auf die Schutzpflicht des Staates den Bürger vor Cybergefahren zu schützen steht indes noch aus.

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