Ziel der Revision des Urheberrechts ist die Bekämpfung der Internetpiraterie. Als diskutierte Eckpunkte der Neuerung, sollen Schweizer Internetanbieter angehalten werden können entsprechende urheberrechtsverletzende Inhalte von ihren Servern zu entfernen und sogar der Zugang zu Seiten solle nach Behördenanweisung sperrbar sein.
Weiterhin soll die zivilrechtliche Position von Rechteinhabern im Prozess gegen Anbieter von geschützten Inhalten in Online-Tauschbörsen gestärkt werden. Wohingegen der Download für den persönlichen, privaten Gebrauch erlaubt bleiben soll.
Kritiker sprechen laut Luzerner Zeitung von Zensur und einer Unterwerfung unter die amerikanische Unterhaltungsindustrie. Solange der Erarbeitungsprozess der Gesetzesvorlage andauert – zur Zeit werden Stellungnahmen von interessierten Kreisen und Politik ausgewertet (Vernehmlassungsverfahren) – ist der Ausgang bzw. die endgültige Fassung noch offen.