
In den letzten Wochen hat der EuGH gleich zweimal zum Thema Urheberecht geurteilt. In einem Urteil hat der EuGH entschieden, dass elektronische Bücher unter die EU-Richtlinie zum Verleihrecht fallen und so gegen eine Vergütung von öffentlichen Bibliotheken zeitlich begrenzt verfügbar gemacht werden dürfen. In einem weiteren Verfahren hatten zwei französische Autoren gegen eine digitale Weiterverwertung ihrer Werke geklagt. Sie stellten damit