
In seiner Plenartagung vom 18. Mai 2017 hat das Europäische Parlament eine Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (COM(2015)0627) verabschiedet. Dabei wurde die Verordnung mit einer großen Mehrheit von 586 Stimmen, bei 34 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Nach der Billigung im Ministerrat haben die Mitgliedsstaaten 9 Monate Zeit, um die Regelungen umzusetzen. Kern der Verordnung