
Das EU-Parlament hat sich in Art. 165 seiner Geschäftsordnung eine Möglichkeit gegeben verbale Ausfälle und unangebrachte Protestaktionen von Abgeordneten mit fremdenfeindlichem, rassistischem oder verleumderischem Inhalt zu zensieren. Dazu kann der Parlamentspräsident die Unterbrechung der audiovisuellen Übertragung und die Löschung aus den Archiven anordnen. Journalisten sehen darin eine Beschneidung der Pressefreiheit, da ein Großteil der Berichterstattung aus dem Archiv und den