
Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits im Februar 2017 die Puppe „My friend Cayla“ als unerlaubte Sendeanlage im Sinne von § 90 Abs. 1 TKG qualifiziert hat, ordnet sie Kinderuhren mit Abhörfunktion genauso ein. Es handelt sich dabei um Uhren die zusätzlich zu einer normalen Telefonfunktion auch über eine Abhörfunktion (sog. „voice-monitoring“) verfügen. Diese Funktion ermöglicht es Eltern Stimmen und Geräusche in der Umgebung